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Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Stadt Steinbach-Hallenberg

Rechtsgrundlage für öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Steinbach-Hallenberg ist die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO -) Vom 22. August 1994 in der jeweils gültigen Fassung. Die ThürBekVO finden Sie unter folgenden Link:

Bürgerservice Thüringen - ThürBekVO | Landesnorm Thüringen | Gesamtausgabe | Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, ... | gültig ab: 01.11.1994

Der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg hat in § 17 seiner Hauptsatzung vom 26.09.2024 beschlossen, dass die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt durch eine elektronische Ausgabe der Satzung auf der lnternetseite der Stadt Steinbach-Hallenberg unter der lnternetadresse:
                                                                     https://www.bekanntmachungen.steinbach-hallenberg.de 
erfolgt.

Nach § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg können Satzungen der Stadt Steinbach-Hallenberg während den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg im Rathaus, Rathausplatz 2, 98587 Steinbach-Hallenberg, im Vorzimmer des Bürgermeisters, l.Etage Zimmer-Nr. 1-1 eingesehen werden. Gegen Kostenerstellung kann ein Ausdruck erstellt und übergeben werden.
 

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