für Wirtschaftsförderung, Öffentlichkeitsarbeit, Projekte
Antje Hoffmann
Rathausplatz 2
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: 036847/380-19
Telefax: 036847/380-10
E-Mail: Kontakt
Die Stadt Steinbach-Hallenberg lädt in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein zum Unternehmerfrühstück ein. Neben Impulsvorträgen von Experten und aktuellen Themen stehen das Miteinander und der fachliche Austausch im Mittelpunkt.
Bitte merken Sie sich die Termine für 2023 bereits vor:
Mittwoch, 18. Januar
Dienstag, 25. April
Donnerstag, 24. August
Montag, 6. November
Anmeldungen werden unter wirtschaftsfoerderung@steinbach-hallenberg.de erbeten.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt der Stadt Steinbach-Hallenberg hat
am 13.12.2022 mit Beschluss-Nr. 71/2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2007 der Stadt Steinbach-Hallenberg (Fortschreibung) in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 26.11.2021 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2007 Stadt Steinbach-Hallenberg (Fortschreibung), mit Einzelhandelsanalyse und Zentrenkonzept, ist eine Drucksache und umfasst insgesamt 98 gedruckte Seiten. Der Konzeptentwurf wird in der Zeit
vom 24.01.2023 bis einschließlich 07.03.2023
in der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, 98587 Steinbach-Hallenberg während der Dienstzeiten
Montag 09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung kann der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Steinbach-Hallenberg eingesehen werden. Der Konzeptentwurf wird zeitgleich in der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg, Bauamt, Zimmer 8, Rathausplatz 2, 98587 Steinbach-Hallenberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Konzeptentwurf unberücksichtigt bleiben.
Stadtverwaltung
Steinbach-Hallenberg
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