Gemäß dem Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) hat jede Gemeinde in Thüringen eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten.
Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten gibt es in der Stadt Steinbach-Hallenberg eine Schiedsstelle, an welche sich die Bürgerinnen und Bürger wenden können.
Die Schiedsstelle soll Gerichte entlasten, indem sie geringfügige Streitigkeiten im außergerichtlichen Verfahren klärt, in privatrechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen schlichtet sowie Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage durchführt. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und setzen sich unparteiisch für die Streitparteien ein. Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren erheblich geringer. Die einzigen Kosten, die für Sie als Ratsuchender anfallen, sind Verfahrens- und Sachkosten (Gebühren und Auslagen).
Wurde das Schlichtungsverfahren erfolgreich durchgeführt, wird eine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt (Vergleich). In bestimmten Fällen sind Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Solche Privatklagesachen sind unter anderem:
Die Aufgaben der Schiedsstelle nehmen die Schiedspersonen wahr. Diese werden vom Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg auf fünf Jahre gewählt.
Infos erhalten Sie in der Stadtverwaltung
Sprech- und Öffnungszeit
jeden 1. Dienstag im Monat von 16.30 bis 17.30 Uhr
Ansprechpartner
Frau Antje Menz | Schiedsperson
Herr Dieter Schmidt | Schiedsperson
E-Mail-Adresse: schiedsstelle@steinbach-hallenberg.de
Stadtverwaltung
Steinbach-Hallenberg
Rathausplatz 2
98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: 036847 / 380-0
Telefax: 036847 / 38010
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